- Hannoverscher Klosterfonds
- Hannoverscher Klosterfonds[-fər- -fɔ̃], Allgemeiner Hannoverscher Klosterfonds, Abkürzung AHK, Stiftung des öffentlichen Rechts. Der AHK geht auf die Reformation in Calenberg (1542) zurück; die heutige Verfassung beruht auf der Neukonstituierung von 1818. Er wird mit dem Domstrukturfonds Verden, dem Hospitalfonds Sankt Benedikti Lüneburg, Kloster Unser lieben Frauen zu Magdeburg und Kloster Bergesche Stiftung zu Magdeburg und dem Stiftsfonds Ilfeld von der Klosterkammer Hannover (niedersächsische Sonderbehörde) verwaltet. Die Liegenschaften (rd. 37 220 ha) umfassen Forsten, landwirtschaftliche Flächen, bebaute Flächen sowie sonstige Grundstücke (Kiesgruben, zu Erbbaurecht ausgegebene Baugrundstücke u. a.). Diese stammen aus dem Besitz der nach der Reformation aufgehobenen Klöster und Stifte (die nicht säkularisiert, sondern in diesem Fonds für kirchliche Zwecke zusammengefasst wurden) sowie der nach 1803 säkularisierten Klöster in den im selben Jahr aufgehobenen Bistümern Osnabrück und Hildesheim. Die Erträge dienen in erster Linie zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen, welche auf dem Vermögen ruhen. Mit ihnen werden der Unterhalt von 40 Domen und Kirchen, 15 heute als evangelische Damenstifte fungierenden Klöstern und Stiften und zahlreichen Pfarrhäusern (insgesamt 2 000 Gebäuden) sowie Zuschüsse für Kirchengemeinden und zu Pfarrergehältern in bestimmten Kirchengemeinden sichergestellt. Überschüsse werden im Rahmen des Stiftungszwecks für kirchliche, wohltätige und kulturelle Zwecke verwendet.
Universal-Lexikon. 2012.